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Für die Fortbildung sowie für die Weiterbildung (Lehrgänge und Hochschullehrgänge) sind zwei Schritte notwendig:

  • die einmalige Voranmeldung (Immatrikulation) und danach
  • die Anmeldung (Inskription)

 

Bitte beachten Sie die Anmelde- bzw. Insktiptionsfrist :

  • Anmeldefrist für Fortbildung im WS 2011/12 und SS 2012: 15.6. - 21.9.2011
  • Inskriptionsfrist für Weiterbildung der Lehrgänge/Hochschulehrgänge im WS 2011/12: 17.9. - 8.10.2011

 

Regelungen für Fortbildung

In Absprache der beiden Pädagogischen Hochschulen in der Steiermark (KPH und PH) und dem Landesschulrat für Steiermark (GZ.: VI Le 2/36-2010) sind im Bereich der Fortbildung nachstehende Regelungen strikt einzuhalten:

Abmeldungen

Die Lehrerin/der Lehrer hat sich von Fortbildungsveranstaltungen (z.B. wegen Krankheit) direkt per E-Mail an igp[at]kphgraz.at für LehrerInnen, bzw. irk[at]kphgraz.at für ReligionslehrerInnen (für KPH) und cc: an die Schulleitung und dem Bezirksschulrat abzumelden.

Nachmeldungen

Nachmeldungen sind ausschließlich per E-Mail an igp[at]kphgraz.at  für LehrerInnen bzw. irk[at]kphgraz.at  für ReligionslehrerInnen (für KPH) und cc: an die Schulleitung und dem Bezirksschulrat möglich.

Enqueten/Symposien/Tagungen

Die Anmeldemodalitäten zu diesen Veranstaltungen, die nicht in den jährlichen Anmeldekampagnen enthalten sind, werden von der Hochschule jeweils gesondert bekannt gegeben.

Dienstaufträge

Die Fortbildungsveranstaltungen der Pädagogischen Hochschulen in der Steiermark (KPH und PH) werden vom Landesschulrat für Steiermark weiterhin generell genehmigt, sodass bei Zusage eines Fixplatzes durch die Hochschulen gleichzeitig ein Dienstauftrag mit öffentlichen Verkehrsmitteln für die teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrer erteilt ist (Anmeldung mit eDAV und sDAV). Bei Anmeldung mit oDAV (ohne Dienstauftrag) besteht kein Anspruch auf Reisekosten.

Möchte eine Lehrerin/ein Lehrer eine Fortbildungsveranstaltung einer anderen Pädagogischen Hochschule in Österreich besuchen, muss er beim Landesschulrat für Steiermark gesondert um einen Dienstauftrag ansuchen.

Dieses Ansuchen ist formlos rechtzeitig mit der Anmeldung unter Angabe der Hochschule, der Lehrveranstaltung, der Lehrveranstaltungsnummer, der Dauer und des Ortes der Lehrveranstaltung an den Landesschulrat für Steiermark per E-Mail an franz.lueckl[at]lsr-stmk.gv.at  und cc: an die Schulleitung, den Bezirksschulrat und a1lsr[at]lsr-stmk.gv.at zu richten. Vor Antragstellung ist die grundsätzliche Zustimmung der Schulleitung einzuholen.

Von einer Genehmigung oder Ablehnung werden wie bisher die Schulleitung und der Bezirksschulrat vom Landesschulrat für Steiermark verständigt.

Die Genehmigung des Landesschulrates für Steiermark ist der Reiserechnung beizulegen.

Sollte eine Genehmigung während des Befassungszeitraumes nicht möglich sein, so hat sich bei einer Ablehnung des Antrages durch den Landesschulrat für Steiermark die Lehrerin/der Lehrer umgehend von dieser Fortbildungsveranstaltung abzumelden.

 

 

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