EINFACH BESONDERS
heißt für uns ...
- persönliche Beratung
- rasche Information
- Offenheit im Gespräch
- kommunikationstechnische Unterstützung
- kurze Bearbeitungswege
- Sorge um das seelische und leibliche Wohl
- ...
Leistungsstipendium
Studierende
- die ein Grundstudium im Jahre 2010 einschließlich Herbsttermin 2010 mit einem Bakkalaureat abgeschlossen haben,
- die ein Grundstudium im Jahre 2010 einschließlich Herbsttermin 2010 mit einem Diplom abgeschlossen haben (nur Studierende der ehemaligen PA),
- ihr Studium innerhalb der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe absolviert haben,
- noch kein Leistungsstipendium bezogen haben
- und in den letzten beiden Studiensemestern einen Notendurchschnitt von 2,0 oder weniger erreicht haben,
können nach Absolvierung des Studiums, aber bis spätestens 30.10.2010 im Rektorat (Frau Tremesberger) formlos um Zuerkennung eines Leistungsstipendiums ansuchen (Adresse und Bankverbindung bitte nicht vergessen!). (PDF, 21 kB)
